Ein eigenes Kinderkonto für den Nachwuchs eröffnen

Ein eigenes Konto gibt Kindern und Jugendlichen frühzeitig die Möglichkeit, den Umgang mit Geld zu erlernen. Eltern überweisen das Taschengeld einfach auf das neu eingerichtete Konto und die Kinder können und sollten dann frei darüber verfügen.

Neben dem Umgang mit Geld lernt der Nachwuchs in jedem Fall, wie ein Konto genutzt wird und welche Möglichkeiten sich aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr ergeben. Im Prinzip funktioniert ein Kinderkonto genauso wie die regulären Girokonten der Erwachsenen. So erhalten die Kinder beispielsweise einen Geldkarte zur Nutzung des Automaten und können sogar eigenständig Überweisungen durchführen. Darüber hinaus geben einige Banken zu Schüler- und Jugendkonten auch noch eine Prepaid-Kreditkarte aus.

Einziger Unterschied zu den regulären Kosten ist jedoch, dass Kinderkonten ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden können. Als sogenanntes Trostpflaster bieten die Banken für ein Kinderkonto häufig jedoch deutlich besseren Zinsen an. Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Kinderkonten finden sich auf dieser Seite.

Worauf Eltern bei der Eröffnung eines Kinderkontos achten sollten

Vor der Eröffnung eines Kontos sollten die Eltern die Konditionen der einzelnen Anbieter und Konten genau miteinander vergleichen. Zwar werden für Kinderkonten in der Regel keine Kontoführungsgebühren verlangt, jedoch können sich die anderweitigen Gebühren bzw. die angebotenen Leistungen zum Teil deutlich unterscheiden. Kosten können unter anderem bei der Nutzung von Geldautomaten sowie bei der Zusendung von Kontoauszügen entstehen. Dazu ist auch die Bereitstellung der Bank- und gegebenenfalls einer Prepaid-Kreditkarte nicht bei jedem Anbieter kostenlos.

Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche allerdings nur beschränkt geschäftsfähig und aus diesem Grund müssen die Erziehungsberechtigten der Eröffnung eines Kontos zustimmen. Die Unterzeichnung des Vertrages durch nur ein Elternteil reicht jedoch nicht aus, denn beide Erziehungsberechtigten müssen hier diesem Vertrag zum Girokonto stattgeben.

Obwohl das Kinderkonto in der Regel nur auf Guthabenbasis funktioniert, gibt es mittlerweile auch einige Banken, die bei Einverständnis der Eltern eine Überziehungsmöglichkeit einräumen. Allerdings sind diese Angebote nicht zu empfehlen, da Kinder die Situation oftmals nur unzureichend einschätzen können und so zum unnötigen Geldausgeben animiert werden.

Neben einem Girokonto können Eltern für die Kinder jedoch stets auch ein Tagesgeldkonto anlegen, auf dem Geld angespart werden kann. Auch hier gilt es, die Angebote genau zu vergleichen, allerdings fällt die Auswahl etwas geringer aus, da immer noch sehr viele Banken gar keine Tagesgeldkonten für Kinder anbieten. Wichtig bei einem Tagesgeldkonto für Kinder ist jedoch, dass die Einzahlungen der Eltern oder Großeltern jederzeit nachvollziehbar sind. Die Übertragung des Kapitals sollte nach Möglichkeit auf Dauer angelegt sein. Wird das Geld unmittelbar nach der Einzahlung wieder abgehoben, dann könnte das Finanzamt einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch vermuten. In diesem Fall sollte klar belegbar sein, wofür der abgehobene Betrag verwendet wurde.

Bildquelle: Autor: Steevven1; CC