Zahlt die Hausratversicherung wenn das Kind etwas beschädigt?

Kinder sind in vielen Bereichen eine finanzielle Bürde für ihre Eltern. Eine der größten Sorgen sind Schäden, die diese verursachen können, und die Frage nach der Versicherung, welche die Kosten übernimmt, wenn etwas von Kindern beschädigt worden ist. Dabei kann es sich um Glasscheiben handeln, durch die ein Fußball geschossen wurde, oder um eine teure Vase, die beim Spielen auf den Boden fiel. Es gibt unendlich viele Szenarien, in denen Kinder etwas zerstören können. Doch welche Möglichkeiten haben Eltern, sich gegen diese Eventualitäten abzusichern?

Welche Versicherung zahlt für welche Schäden?

Wie so oft kann man die Frage nach der richtigen Versicherung für Schäden, die von Kindern verursacht worden sind, nicht allgemein beantworten. Tatsächlich kommt es immer auf den Einzelfall an, denn man muss hier zwischen den eigenen und fremden Kindern sowie zwischen eigenen Besitztümern und Fremdeigentum unterscheiden. Ein Schaden, den das eigene Kind im eigenen Haushalt verursacht, wird nicht von der Hausratversicherung (weitere Informationen unter www.hausratversicherungen.com) übernommen, denn diese kommt nur für Kosten auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch oder ähnliche Schadenquellen verursacht wurden. Sachschäden, die man selbst oder das eigene Kind auslöst, sind in dieser Versicherung nicht abgedeckt. Handelt es sich jedoch nicht um das eigene Kind, kann die Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes einspringen und die Kosten übernehmen.

Altersgrenzen der Kinder beachten

Ein anderer Fall wäre der, dass das eigene Kind, bei einem Freund oder den Nachbarn etwas beschädigt. In diesem Fall wird ebenfalls die Haftpflichtversicherung genutzt unter der Kinder meist bis zur Volljährigkeit mitversichert sind. Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt haben, die Kinder also unbeaufsichtigt einen Schaden verursacht haben, weil die Eltern in diesem Fall für ihre Kinder haften. Eltern, die ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, haften jedoch nicht, weshalb in diesem Fall der Geschädigte oft selbst für den Schaden aufkommen muss. Allerdings sollte man die Altersgrenzen für die Haftung vorher mit der Versicherung abklären.