Viele der bekannten Kinderlieder gehören zum traditionellen volkstümlichen Liedgut und sind zum Teil schon seit Jahrhunderten überliefert. Werden die entsprechenden Kinderlieder zu den Volksliedern gerechnet, fallen sie im Allgemeinen nicht unter den Schutz des Urheberrechts. Allerdings trifft das bei Weitem nicht auf alle Kinderlieder zu. Manche, besonders moderne Kompositionen, fallen durchaus unter den Schutz dieses Gesetzes. Allerdings ist die Situation bei Kinderliedern nicht ganz so kompliziert wie bei Unterhaltungsmusik, weil es sich bei diesem Genre normalerweise nicht um Musik zu kommerziellen Zwecken handelt. Um kostenlose Texte von Kinderliedern zu erhalten, stehen mehrere Quellen zur Verfügung.
Eine gute Anlaufstelle sind öffentliche Bibliotheken. Dort findet man in der Musikabteilung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Liederbücher mit den gesuchten Texten. Viele Bibliotheken wurden bereits in sogenannte Mediatheken umgewandelt. Dort kann man nicht nur Bücher ausleihen, sondern auch moderne Datenträger wie CDs, DVDs und Blu-Ray-Discs neben klassischen Tonträgern wie Schallplatten sowie Audio- und Videokassetten ausleihen. Als Alternative bietet es sich an, die entsprechenden Liedtexte in gut sortierten Buchhandlungen zu kaufen.
Neue Kinderlieder werden mitsamt Texten auch häufig in den aktuellen Ausgaben namhafter Kinderzeitschriften veröffentlicht. Desgleichen sind viele Texte als Begleitmaterial aktueller Kindersendungen im Fernsehen erhältlich. Auf der Homepage der Sendung oder im Videotext erhält man genaue Informationen über die Vorgehensweise. Schließlich existiert im Internet spezielle Software als Erweiterung für bekannte Mediaplayer, welche nicht nur die Musik abspielt, sondern gleichzeitig auch den Text der Lieder anzeigt. Online finden sich darüber hinaus viele kostenlose Liedtexte. Geht es nicht nur um die Texte, sondern um die Musik, vermag man mittels bestimmter Programme wie „Audiograbber“ Sendungen von Radiostationen aus dem Internet aufzeichnen. Damit verwandelt sich der Heim-PC in einen virtuellen Rekorder. Im Internet finden sich alle Musikrichtungen, auch Stationen, die Kinderlieder ausstrahlen. Nach deutschem Gesetz sind Mitschnitte von öffentlich ausgestrahlten Radioprogrammen legal und stellen keine Verletzung des Kopierschutzes dar.